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Weihnachten auf MS“Müritz“ am 07. + 08.12.2018 ab Malchow
Für Familien und Firmen
Mit einem Glas Glühwein sagen wir „ Herzlich Willkommen“ und bitten Sie an Bord unseres kuschlig warmen und weihnachtlich dekorierten Schiffes.
Erleben Sie eine 3-stündige Schifffahrt durch die wunderbar, abendlich schimmernde Seenlandschaft bei Christmas - Partymusic, inklusive weihnachtlichem Warmbuffet. Zur zart gebratenen Ente, Kaninchen und Kasseler reichen wir Kartoffelklöße, Salzkartoffel, Grünkohl und Rotkohl.
Lassen Sie Ihren Abend anschließend gemütlich bis 23 Uhr an Bord ausklingen.
19.00 bis 22.00 Uhr Weihnachtsschifffahrt ab/an Malchow nur 35,00 € pro Person
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Pickran
1. Beförderung von Personen 1.1 Die Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung des befördernden Unternehmens verkauft. Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag für eine bestimmte Schifffahrt. 1.2 Fahrkarten werden direkt am Anleger oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verkauft. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht. 1.3 Die Fahrpreise sind dem Aushang oder den gültigen Prospekten zu entnehmen. 1.4 Der Fahrgast ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder gefährdet wird. Den Anordnungen der Schiffsbesatzung ist Folge zu leisten. 1.5 Eigenmächtiges Betreten der Fahrgastschiffe, ohne Aufforderung durch das Schiffspersonal, ist nicht gestattet. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung ist eine Haftung ausgeschlossen.
2. Beförderung von Sachgegenständen 2.1 Ein Anspruch auf Beförderung von Sachgegenständen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachgegenstände werden bei gleichzeitiger Mitfahrt und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. 2.2 Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere a) explosionsfähige, leicht entzündbare, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe, b) unverpackte oder ungeschützte Sachgegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden können, c) Gegenstände, die über die Schiffsgröße herausragen, d) Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht mehr als Handgepäck (10 kg) angesehen werden können. 2.3 Fahrräder, Einkaufs- und Kinderwagen werden soweit möglich, jedoch ohne Haftung, mitgenommen. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Schiffspersonal. 2.4 Der Fahrgast hat mitgeführte Sachgegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Mitgeführte Sachgegenstände dürfen nicht auf Sitzplätzen abgestellt werden. 2.5 Das Schiffspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die mitgebrachten Sachgegenstände zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Die Mitnahme von Rollstühlen, ist vor Fahrtantritt, mit dem Schiffspersonal abzustimmen.
3. Beförderung von Tieren 3.1 Auf die Beförderung von Tieren ist Ziffer 2, Abs. 2.1, 2.4 und 2.5 anzuwenden. 3.2 Hunde werden nur unter Aufsicht einer geeigneten Person und mit Maulkorb befördert. 3.3 Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. 3.4 Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.
4. Haftung 4.1 Die Gesellschaft haftet für Personenschäden an Bord ihrer Schiffe gemäß ihrer Versicherungspolice. Anleger, Brücken und Stege sind ausgeschlossen. 4.2 Bei Nichterfüllung des Beförderungsvertrages durch die Gesellschaft, aus welchen Gründen auch immer, wird lediglich der Fahrpreis erstattet. 4.3 Für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden am Schiff und deren Einrichtung ist der jeweilige Fahrgast haftbar. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Kindergruppen besteht die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals auf dem Schiff weiter. 4.4 Für Garderobe und persönliche Gegenstände, sowie deren Transport mit dem Schiff, wird keine Haftung übernommen. ( Ausnahme 2.5 ) 4.5 Sollte einer der Punkte der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der obigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
Malchow den 01.01.2013 Fahrplanänderungen bleiben vorbehalten. Gruppen sollten sich anmelden. |