!! Die Original 5-Seen Müritz Saga Tour©

Beschreibung

Die Original Müritz -Saga Tour seit 2006

Vom 30. Juni bis 25. August 2018
Fahrt nach Waren und von dort mit der Müritz - Tschu-Tschu-Bahn zur Naturbühne Mühlenberg zur MÜRITZ-SAGA  und zurück

"Im Bann des Hexenjägers"

Tauchen Sie mit uns ein, in eine Geschichte voller Spannung und Humor.
Lassen Sie sich von phantasievollen Bühnenbildern, historischen Kostümen,
Reiterei und Musik auf eine Reise in die Vergangenheit der Müritz-Region entführen.

Erfahren Sie auf unterhaltsame Weise mehr über die schicksalhafte Geschichte Mecklenburgs im 17. Jahrhundert, in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg.

Fahrtroute:
Malchow - Malchower See - Fleesensee - Göhrener Kanal - Kölpinsee - Eldenburger Kanal - Eldenburger See - Binnenmüritz - Waren,

vom Schiffsanleger Kietzbrücke Waren/Müritz mit der Müritz -  Tschu-Tschu-Bahn zur Naturbühne auf dem Mühlenberg

nach der Müritz-Saga mit der Müritz - Tschu Tschu Bahn zum Schiffsanleger und mit dem Schiff wieder zurück nach Malchow

Preise

Arrangementpreis pro Person
( 5-Seen-Fahrt, Tschu-Tschu-Bahn, Müritz-Saga)

nur 39,00 € pro Person

Impressionen

Abfahrten

Von: Malchow nach: Waren

Samstags Abfahrt 17:30 Malchow - Schiffsanleger Kurze Strasse auf der Insel 18:00 Untergöhren - "Land Fleesensee" Ankunft 19:00 Waren (Müritz) Kietzbrücke weiter mit der Müritz - Tschu-Tschu-Bahn zur Naturbühne auf dem Mühlenberg

Von: Waren nach: Malchow

Samstags Rückfahrt nach der Vorstellung mit der Müritz - Tschu-Tschu-Bahn zum Anleger Kietzbrücke Waren/Müritz ca.22:00 Rückfahrt mit Schiff ab Waren, Kietzbrücke Ankunft 23:00 Untergöhren - "Land Fleesensee" 23:30 Malchow, Drehbrücke

Anbieter

Allgemeine Transportbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Pickran

1. Beförderung von Personen
1.1 Die Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung des befördernden Unternehmens
verkauft. Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag für eine bestimmte Schifffahrt.
1.2 Fahrkarten werden direkt am Anleger oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
verkauft. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
1.3 Die Fahrpreise sind dem Aushang oder den gültigen Prospekten zu entnehmen.
1.4 Der Fahrgast ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder
gefährdet wird. Den Anordnungen der Schiffsbesatzung ist Folge zu leisten.
1.5 Eigenmächtiges Betreten der Fahrgastschiffe, ohne Aufforderung durch das Schiffspersonal,
ist nicht gestattet. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung ist eine Haftung ausgeschlossen.

2. Beförderung von Sachgegenständen
2.1 Ein Anspruch auf Beförderung von Sachgegenständen besteht nicht. Handgepäck und
sonstige Sachgegenstände werden bei gleichzeitiger Mitfahrt und nur dann befördert, wenn
dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste
nicht beeinträchtigt werden.
2.2 Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
a) explosionsfähige, leicht entzündbare, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
b) unverpackte oder ungeschützte Sachgegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden
können,
c) Gegenstände, die über die Schiffsgröße herausragen,
d) Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht mehr als Handgepäck
(10 kg) angesehen werden können.
2.3 Fahrräder, Einkaufs- und Kinderwagen werden soweit möglich, jedoch ohne Haftung,
mitgenommen. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Schiffspersonal.
2.4 Der Fahrgast hat mitgeführte Sachgegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht
beeinträchtigt werden. Mitgeführte Sachgegenstände dürfen nicht auf Sitzplätzen abgestellt
werden.
2.5 Das Schiffspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die mitgebrachten Sachgegenstände zur
Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Die
Mitnahme von Rollstühlen, ist vor Fahrtantritt, mit dem Schiffspersonal abzustimmen.

3. Beförderung von Tieren
3.1 Auf die Beförderung von Tieren ist Ziffer 2, Abs. 2.1, 2.4 und 2.5 anzuwenden.
3.2 Hunde werden nur unter Aufsicht einer geeigneten Person und mit Maulkorb befördert.
3.3 Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
3.4 Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

4. Haftung
4.1 Die Gesellschaft haftet für Personenschäden an Bord ihrer Schiffe gemäß ihrer
Versicherungspolice. Anleger, Brücken und Stege sind ausgeschlossen.
4.2 Bei Nichterfüllung des Beförderungsvertrages durch die Gesellschaft, aus welchen Gründen
auch immer, wird lediglich der Fahrpreis erstattet.
4.3 Für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden am Schiff und deren Einrichtung
ist der jeweilige Fahrgast haftbar. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Kindergruppen besteht
die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals auf dem Schiff weiter.
4.4 Für Garderobe und persönliche Gegenstände, sowie deren Transport mit dem Schiff,
wird keine Haftung übernommen. ( Ausnahme 2.5 )
4.5 Sollte einer der Punkte der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der obigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall
ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die
Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich
zulässige Maß.

Malchow den 01.01.2013

Anfrage

Was ist die Summe aus 1 und 3?

Fahrplanänderungen bleiben vorbehalten. Gruppen sollten sich anmelden.
Für die Richtigkeit der Angaben ist die jeweilige Reederei selbst verantwortlich.

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