!! Aktuell ! 4 - Seen Wisent & Fischertour zum Jabeler Waldsee
Beschreibung
Durch die historische Drehbrücke über Malchower See, Fleesensee, Göhrener Kanal, Kölpinsee, Jabeler Kanal bis in den Jabeler Waldsee und zurück. Fahrtdauer: 2 Stunden
Fahrtzeiten: Saison 08.07. bis 13.09.2019
ab Malchow 11:00 Uhr
ab Untergöhren 11:30 Uhr
ab Untergöhren 12:30 Uhr
an Malchow 13:10 Uhr
ab Malchow 15:00 Uhr
ab Untergöhren 15:30 Uhr
ab Untergöhren 16:30 Uhr
an Malchow 17:10 Uhr
Nach einer erlebnisreichen Schiffstour über 4 Seen und durch 2 Kanäle geht es in den Heimathafen Malchow zurück.
Preise
Erw. 17,00 € Ki. 8,50 € Gruppen ab 20 Pers. 16,00 €
Impressionen
Abfahrten
Saison 06.06. bis 02.09.2018
Täglich 11:00 - 13:10 Uhr & 15:00 - 17:10 Uhr
Anbieter
- Reederei Mike Pickran - Malchower Schifffahrt e.K.
- Kirchenstr. 2
- 17213 Malchow
- Telefon: 03 99 32 - 8 17 35
- Telefax: 03 99 32 - 1 45 43
- Mobil: 0172 - 4 11 12 46
- E-Mail: info@pickran.de
Allgemeine Transportbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Pickran
1. Beförderung von Personen
1.1 Die Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung des befördernden Unternehmens
verkauft. Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag für eine bestimmte Schifffahrt.
1.2 Fahrkarten werden direkt am Anleger oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
verkauft. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
1.3 Die Fahrpreise sind dem Aushang oder den gültigen Prospekten zu entnehmen.
1.4 Der Fahrgast ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder
gefährdet wird. Den Anordnungen der Schiffsbesatzung ist Folge zu leisten.
1.5 Eigenmächtiges Betreten der Fahrgastschiffe, ohne Aufforderung durch das Schiffspersonal,
ist nicht gestattet. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung ist eine Haftung ausgeschlossen.
2. Beförderung von Sachgegenständen
2.1 Ein Anspruch auf Beförderung von Sachgegenständen besteht nicht. Handgepäck und
sonstige Sachgegenstände werden bei gleichzeitiger Mitfahrt und nur dann befördert, wenn
dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste
nicht beeinträchtigt werden.
2.2 Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
a) explosionsfähige, leicht entzündbare, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
b) unverpackte oder ungeschützte Sachgegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden
können,
c) Gegenstände, die über die Schiffsgröße herausragen,
d) Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht mehr als Handgepäck
(10 kg) angesehen werden können.
2.3 Fahrräder, Einkaufs- und Kinderwagen werden soweit möglich, jedoch ohne Haftung,
mitgenommen. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Schiffspersonal.
2.4 Der Fahrgast hat mitgeführte Sachgegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht
beeinträchtigt werden. Mitgeführte Sachgegenstände dürfen nicht auf Sitzplätzen abgestellt
werden.
2.5 Das Schiffspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die mitgebrachten Sachgegenstände zur
Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Die
Mitnahme von Rollstühlen, ist vor Fahrtantritt, mit dem Schiffspersonal abzustimmen.
3. Beförderung von Tieren
3.1 Auf die Beförderung von Tieren ist Ziffer 2, Abs. 2.1, 2.4 und 2.5 anzuwenden.
3.2 Hunde werden nur unter Aufsicht einer geeigneten Person und mit Maulkorb befördert.
3.3 Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
3.4 Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.
4. Haftung
4.1 Die Gesellschaft haftet für Personenschäden an Bord ihrer Schiffe gemäß ihrer
Versicherungspolice. Anleger, Brücken und Stege sind ausgeschlossen.
4.2 Bei Nichterfüllung des Beförderungsvertrages durch die Gesellschaft, aus welchen Gründen
auch immer, wird lediglich der Fahrpreis erstattet.
4.3 Für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden am Schiff und deren Einrichtung
ist der jeweilige Fahrgast haftbar. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Kindergruppen besteht
die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals auf dem Schiff weiter.
4.4 Für Garderobe und persönliche Gegenstände, sowie deren Transport mit dem Schiff,
wird keine Haftung übernommen. ( Ausnahme 2.5 )
4.5 Sollte einer der Punkte der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der obigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall
ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die
Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich
zulässige Maß.
Malchow den 01.01.2013
Anfrage
Fahrplanänderungen bleiben vorbehalten. Gruppen sollten sich anmelden.
Für die Richtigkeit der Angaben ist die jeweilige Reederei selbst verantwortlich.