! Flusskreuzfahrt Preußen Route©

Beschreibung

1. Tag

9.00 Uhr MS "Müritz" legt in der Inselstadt Malchow, dem Kleinod der Mecklenburgischen Seenplatte, ab.

Fahrtroute: Malchow - Waren - Röbel - Mirow - Diemitz - Canow - Strasen - Steinhavel - Fürstenberg

Wasserstraßen: Mecklenburger Seenplatte ab Malchow - Müritz - Elde Kanal - Müritz- Havel Kanal-Obere Havel Wasserstraße 6 Schleusen

Mit etwas Glück sehen Sie aus der Nähe Seeadler, Kraniche, Graugänse, Eisvögel, Kormorane und andere Wasservögel

ca.12.00 Uhr deftiges Mittagessen an Bord

ca.15.30 Uhr "Kapitänskaffee" Der Kapitän lädt ein zu Kuchen und Kaffee

ca.18.15 Uhr Ankunft Fürstenberg.Von hier gibt es einen Transfer mit dem Bus zum Ahorn Seehotel in Templin.

19.00 Uhr Abendessen und Übernachtung im Hotel

2. Tag

ab 7.30 Uhr Frühstück im Hotel, danach Bustransfer zum Anleger

10.00 Uhr Abfahrt Anleger Fürstenberg

Fahrtroute: Fürstenberg - Bredereiche - Regow - Zaaren - Schorfheide - Zehdenick - Bischofswerder - Anlegeplatz Liebenwalde

Wasserstraßen: Obere Havel Wasserstraße - Voßkanal 6 Schleusen

ca.12.00 Uhr Das Mittagessen wird serviert.

Wir fahren durch das Naturschutzgebiet Schorfheide, wo noch Biber leben (am Ufer sieht man die angenagten Bäume, ganz selten auch mal einen Biber in Lebensgröße); auch der Fischadler hat hier sein Jagdrevier.

14.30 Uhr Fahrt mit der Ziegeleibahn

ca.18.00 Uhr Wir erreichen Liebenwalde, von hier fährt Sie ein Bus wieder zum Ahorn Seehotel

ca.19.00 Uhr Abendessen und Übernachtung im Hotel

3. Tag

ab 7.30 Uhr Frühstück im Hotel 

9.00 Uhr Abfahrt Anlegeplatz Liebenwalde

Fahrtroute: Bischofswerder- Liebenwalde- Lehnitz- Hennigsdorf- durch das Stadtzentrum Berlins nach Berlin Köpenick

Wasserstraßen: Voßkanal - Oder Havel Kanal - Spree - Dahme

4 Schleusen

12.00 Uhr Mittagessen an Bord

14.30 Uhr Der Stadtbilderklärer kommt an Bord und mit Stadtbilderläuterungen, Hintergrundinformationen und Anekdoten geht es durch Berlins City

17.30 Uhr Ankunft am Hotel "Schloss Köpenick" am hoteleigenen Anleger

19.00 Uhr gemeinsames Abendessen an Bord

ca.20.00 Uhr Abendveranstaltung "Der Hauptmann von Köpenick" an Bord der MS "Müritz"

Übernachtung im Hotel am Schloss Köpenick

4. Tag

ab 7.30 Uhr Frühstück im Hotel 

8.30 Uhr Abfahrt Hotel am Schloß Köpenick

Fahrtroute: durch das Stadtzentrum Berlins nach Potsdam

15.00 Uhr erreichen wir Potsdam

15.30 Uhr mit dem Bus nach Sansoucci zum Besuch der "Neuen Kammern" und Schlossparkführung

18.00 Uhr Rückfahrt zum Hotel

19.00 Uhr Abendessen und Übernachtung im "Mercure Hotel"

5. Tag

ab 7.30 Uhr Frühstück im Hotel, danach Freizeit

ca.13.30 Uhr Heimreise in einem Reisebus

ca.17.00 Uhr Ankunft Malchow

Unsere Reisezeiten:

Hinfahrt Malchow - Potsdam 25. bis 29. Juni  2019

Rückfahrt Potsdam - Malchow 29. bis 03. Juli 2019

Herbstfahrt:

Hinfahrt Malchow - Potsdam 13. bis 17. Oktober 2019

Rückfahrt Potsdam - Malchow 17. bis 21. Oktober 2019


Unser Service an Bord:

-gastronomische Betreuung durch geschultes Personal

-Reiseleitung an Bord

-während der gesamten Reise Live- Erläuterungen vom Käpitän über Natur, Land und Leute

-Ferngläser sowie Sitzkissen für das Sonnendeck

-Koffertransfer, so dass Ihre Koffer schon im Hotel auf Sie warten

Die Rückfahrt von Berlin nach Malchow erfolgt in umgekehrter Reihenfolge, mit dem Bus nach Berlin und mit dem Fahrgastschiff zurück nach Malchow. 

Preise

Preis dieser Fahrt inkl. aller aufgeführten Leistungen & Vollpension : im Frühjahr: 649,00 € p.P. im DZ, im Herbst: 599,00 € p.P. im DZ

EZ-Zuschlag 112,50 € Platzreservierung Bugsalon 25,00 €

Impressionen

Abfahrten

Von: Malchow nach: Malchow

Die Reise findet zu folgenden Zeiten statt:


Hinfahrt Malchow - Berlin - Potsdam 12. bis 16. Juni 2018
Rückfahrt Potsdam - Berlin - Malchow 16. bis 20. Juni 2018

Hinfahrt Malchow - Berlin - Potsdam 15. bis 19. Oktober 2018
Rückfahrt Potsdam - Berlin - Malchow 19. bis 23. Oktober 2018

 

Weitere Informationen bitte telefonisch erfragen unter 039932/484949 oder 0172/4111246

Anbieter

Allgemeine Transportbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Pickran

1. Beförderung von Personen
1.1 Die Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung des befördernden Unternehmens
verkauft. Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag für eine bestimmte Schifffahrt.
1.2 Fahrkarten werden direkt am Anleger oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
verkauft. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
1.3 Die Fahrpreise sind dem Aushang oder den gültigen Prospekten zu entnehmen.
1.4 Der Fahrgast ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder
gefährdet wird. Den Anordnungen der Schiffsbesatzung ist Folge zu leisten.
1.5 Eigenmächtiges Betreten der Fahrgastschiffe, ohne Aufforderung durch das Schiffspersonal,
ist nicht gestattet. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung ist eine Haftung ausgeschlossen.

2. Beförderung von Sachgegenständen
2.1 Ein Anspruch auf Beförderung von Sachgegenständen besteht nicht. Handgepäck und
sonstige Sachgegenstände werden bei gleichzeitiger Mitfahrt und nur dann befördert, wenn
dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste
nicht beeinträchtigt werden.
2.2 Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
a) explosionsfähige, leicht entzündbare, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
b) unverpackte oder ungeschützte Sachgegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden
können,
c) Gegenstände, die über die Schiffsgröße herausragen,
d) Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht mehr als Handgepäck
(10 kg) angesehen werden können.
2.3 Fahrräder, Einkaufs- und Kinderwagen werden soweit möglich, jedoch ohne Haftung,
mitgenommen. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Schiffspersonal.
2.4 Der Fahrgast hat mitgeführte Sachgegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht
beeinträchtigt werden. Mitgeführte Sachgegenstände dürfen nicht auf Sitzplätzen abgestellt
werden.
2.5 Das Schiffspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die mitgebrachten Sachgegenstände zur
Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Die
Mitnahme von Rollstühlen, ist vor Fahrtantritt, mit dem Schiffspersonal abzustimmen.

3. Beförderung von Tieren
3.1 Auf die Beförderung von Tieren ist Ziffer 2, Abs. 2.1, 2.4 und 2.5 anzuwenden.
3.2 Hunde werden nur unter Aufsicht einer geeigneten Person und mit Maulkorb befördert.
3.3 Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
3.4 Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

4. Haftung
4.1 Die Gesellschaft haftet für Personenschäden an Bord ihrer Schiffe gemäß ihrer
Versicherungspolice. Anleger, Brücken und Stege sind ausgeschlossen.
4.2 Bei Nichterfüllung des Beförderungsvertrages durch die Gesellschaft, aus welchen Gründen
auch immer, wird lediglich der Fahrpreis erstattet.
4.3 Für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden am Schiff und deren Einrichtung
ist der jeweilige Fahrgast haftbar. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Kindergruppen besteht
die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals auf dem Schiff weiter.
4.4 Für Garderobe und persönliche Gegenstände, sowie deren Transport mit dem Schiff,
wird keine Haftung übernommen. ( Ausnahme 2.5 )
4.5 Sollte einer der Punkte der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der obigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall
ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die
Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich
zulässige Maß.

Malchow den 01.01.2013

Anfrage

Bitte addieren Sie 8 und 2.

Fahrplanänderungen bleiben vorbehalten. Gruppen sollten sich anmelden.
Für die Richtigkeit der Angaben ist die jeweilige Reederei selbst verantwortlich.

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