! Flusskreuzfahrt Hummel - Route

Beschreibung

1. Tag

9.00 Uhr Abfahrt in der Inselstadt Malchow

Fahrtroute: Malchow - Plau - Lübz - Slate

Wasserstraßen: Malchower See - Petersdorfer See - Plauer See - Elde; 5 Schleusen

12.00 Uhr deftiges Mittagessen an Bord, Räucherfischplatten der Müritzfischer

ca.14.30 Uhr der Kapitän lädt ein zu Kaffee und Kuchen

ca.17.30 Uhr Ankunft in Slate. Sie sind entweder im Hotel "Fährhaus Slate" oder im Hotel "Stadtkrug"

18.00 Uhr Gemeinsames Abendessen im Fährhaus danach Übernachtung im Hotel

2. Tag

ab 08.00 Uhr Frühstück im Hotel

09.00 Uhr Abfahrt

Fahrtroute: Slate - Parchim - Neustadt-Glewe

Wasserstraßen: Elde; 4 Schleusen

12.00 Uhr deftiges Mittagessen an Bord

ca.14.30 Uhr Ankunft im Hotel in Neustadt-Glewe

ca.18.00 Uhr Abendessen und Übernachtung im Schlosshotel Neustadt-Glewe

3. Tag

ab 7.30 Uhr Frühstück im Hotel

9.00 Uhr Abfahrt

Fahrtroute: Neustadt-Glewe - Grabow - Findenwirunshier - Dömitz

Wasserstraßen: Elde - Elbe; 8 Schleusen

09.30 Uhr Skat- und Rommé Turnier

12.00 Uhr Mittagessen an Bord

ca.17.30 Uhr Ankunft im Hotel "Dömitzer Hafen"

18.30 Uhr Abendessen und Übernachtung im Hotel

4. Tag

ab 7.30 Uhr Frühstück im Hotel

10.00 Uhr Abfahrt

Fahrtroute: Dömitz - Lauenburg - Schiffshebewerk Scharnebeck - Lauenburg  

Wasserstraße: Elbe

12.00 Uhr Mittagessen

ca.16.00 Uhr Ankunft im Hotel "Altes Schifferhaus"

18.00 Uhr Abendessen, Maritimer Abend und Übernachtung im Hotel

5. Tag

ab 08.00 Uhr Frühstück

10.00 Uhr Abfahrt

Fahrtroute: Lauenburg - Hamburg

Wasserstraßen: Elbe, 1 Schleuse, Hub je nach Tide

12.00 Uhr Mittagessen an Bord

ca.15.30 Uhr Ankunft im Hotel "Madison" Hamburg

18.00 Uhr Abendessen und Übernachtung im Hotel

6. Tag

ab 08.00 Uhr Frühstück im Hotel, danach Freizeit

ca.13.30 Uhr Heimreise im Reisebus

ca.18.00 Uhr Ankunft in Malchow

Diese Reise erfolgt von Hamburg nach Malchow in umgekehrter Reihenfolge, mit dem Bus nach Hamburg und mit dem Schiff zurück nach Malchow.

Reisezeit für die Hummel - Route:

Malchow - Hamburg 22.04. bis 27.04.2019

Hamburg - Malchow: 27.04. bis 02.05.2019

-gastronomische Betreuung durch geschultes Personal

-Reiseleitung an Bord

-während der gesamten Reise Live- Erläuterungen vom Käpitän über Natur, Land und Leute

-Ferngläser sowie Sitzkissen für das Sonnendeck

-Koffertransfer, so dass Ihre Koffer schon im Hotel auf Sie warten

 

Die Stadt Hamburg

Als Verkehrs-, Handels- und Dienstleistungszentrum zählt Hamburg zu den wichtigsten Industriestandorten im europäischen Raum. Größter Seehafen Europas, Flughafen Fulsbüttel.

Geschichte:

810:Karl der Große lässt zur Sicherung des von Franken besetzten Gebiets die Hammaburg errichten. (Namensgebung)

1188: Errichtung einer Hafenstadt am westlichen Alsterufer

1201-1227: Hamburg unter dänischer Herrschaft

13. Jahrhundert: Ausbildung einer Selbstverwaltung

14.Jahrhundert: Kampf gegen die Seeräuber in der Nordsee

1400: öffentliche Hinrichtung von Klaus Störtebecker

1510: Bestätigung als Freie Hansestadt

1806-1814: Besetzung durch französische Truppen

1815: Hamburg wird Freie und Hansestadt Hamburg

1943-1945: Große Zerstörung durch Luftangriffe

1945: Hamburg wird Teil der britischen Besatzungszone

1949: Hamburg wird Land der Bundesrepublik Deutschland

Wichtige Bauwerke:

St. Petri Kirche, St. Nikolai, St. Michaelis (der Michel), Rathaus, Kunsthalle, Staatsoper, Börse, Alte Post, Musikhalle, Landungsbrücken, Elbtunnel (1907-1911)

Preise

• Diese Fahrt inkl. aller aufgeführten Leistungen:

   749,00 Euro p.P. im DZ

• Einzelzimmerzuschlag (einmalig): 150,00 Euro

• Platzreservierung Panorama - Bugsalon (einmalig): 25,00 Euro

 

Impressionen

Abfahrten

Von: Malchow nach: Malchow

Die Reise findet zu folgenden Zeiten statt:


Hinfahrt Malchow - Hamburg vom 30. April bis 05. Mai 2018
Rückfahrt Hamburg - Malchow vom 05. bis 10. Mai 2018

Anbieter

Allgemeine Transportbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Pickran

1. Beförderung von Personen
1.1 Die Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung des befördernden Unternehmens
verkauft. Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag für eine bestimmte Schifffahrt.
1.2 Fahrkarten werden direkt am Anleger oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
verkauft. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
1.3 Die Fahrpreise sind dem Aushang oder den gültigen Prospekten zu entnehmen.
1.4 Der Fahrgast ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder
gefährdet wird. Den Anordnungen der Schiffsbesatzung ist Folge zu leisten.
1.5 Eigenmächtiges Betreten der Fahrgastschiffe, ohne Aufforderung durch das Schiffspersonal,
ist nicht gestattet. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung ist eine Haftung ausgeschlossen.

2. Beförderung von Sachgegenständen
2.1 Ein Anspruch auf Beförderung von Sachgegenständen besteht nicht. Handgepäck und
sonstige Sachgegenstände werden bei gleichzeitiger Mitfahrt und nur dann befördert, wenn
dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste
nicht beeinträchtigt werden.
2.2 Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
a) explosionsfähige, leicht entzündbare, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
b) unverpackte oder ungeschützte Sachgegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden
können,
c) Gegenstände, die über die Schiffsgröße herausragen,
d) Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht mehr als Handgepäck
(10 kg) angesehen werden können.
2.3 Fahrräder, Einkaufs- und Kinderwagen werden soweit möglich, jedoch ohne Haftung,
mitgenommen. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Schiffspersonal.
2.4 Der Fahrgast hat mitgeführte Sachgegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht
beeinträchtigt werden. Mitgeführte Sachgegenstände dürfen nicht auf Sitzplätzen abgestellt
werden.
2.5 Das Schiffspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die mitgebrachten Sachgegenstände zur
Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Die
Mitnahme von Rollstühlen, ist vor Fahrtantritt, mit dem Schiffspersonal abzustimmen.

3. Beförderung von Tieren
3.1 Auf die Beförderung von Tieren ist Ziffer 2, Abs. 2.1, 2.4 und 2.5 anzuwenden.
3.2 Hunde werden nur unter Aufsicht einer geeigneten Person und mit Maulkorb befördert.
3.3 Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
3.4 Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

4. Haftung
4.1 Die Gesellschaft haftet für Personenschäden an Bord ihrer Schiffe gemäß ihrer
Versicherungspolice. Anleger, Brücken und Stege sind ausgeschlossen.
4.2 Bei Nichterfüllung des Beförderungsvertrages durch die Gesellschaft, aus welchen Gründen
auch immer, wird lediglich der Fahrpreis erstattet.
4.3 Für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden am Schiff und deren Einrichtung
ist der jeweilige Fahrgast haftbar. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Kindergruppen besteht
die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals auf dem Schiff weiter.
4.4 Für Garderobe und persönliche Gegenstände, sowie deren Transport mit dem Schiff,
wird keine Haftung übernommen. ( Ausnahme 2.5 )
4.5 Sollte einer der Punkte der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der obigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall
ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die
Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich
zulässige Maß.

Malchow den 01.01.2013

Anfrage

Bitte addieren Sie 2 und 3.

Fahrplanänderungen bleiben vorbehalten. Gruppen sollten sich anmelden.
Für die Richtigkeit der Angaben ist die jeweilige Reederei selbst verantwortlich.

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